LBO Ba-Wü §15 Abs. 7 und DIN 14676
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- Unserer Mitarbeiter in diesem Sektor sind geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676, und können sich auf Anfrage jederzeit ausweisen.
Bis Ende 2014 müssen Bestandsbauten in Baden-Württemberg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden!
Rauchwarnmelder in Schlafräumen werden in Baden-Württemberg Pflicht. Dies hat der Landtag beschlossen. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten ist verglichen mit anderen Bundesländern recht kurz bemessen.
In Baden-Württemberg müssen Räume, die zum Schlafen vorgesehen sind, sowie die dazugehörigen Rettungswege künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für die Wartung der Geräte sind die jeweiligen Bewohner verantwortlich, sofern nicht der Eigentümer diese Pflicht übernommen hat. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung hat der Stuttgarter Landtag beschlossen.
Für Neubauten gilt die Neuregelung ab Inkrafttreten, Bestandsbauten müssen bis Ende 2014 nachgerüstet werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die zuletzt eine Rauchmelder Pflicht eingeführt und Übergangsfristen bis Ende 2015, Ende 2016 bzw. Ende 2017 beschlossen hatten, ist die Übergangsfrist im Südwesten relativ kurz.
Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg in Kraft und umfasst neben Schlaf- und Kinderzimmern in Wohnungen auch Schlafräume in Beherbergungsstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen, Kliniken usw.
Der neue § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg lautet: